Bürgerinfo

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Auszug aus „Bischofsheimer Bote Nr. 23/21“ (24.11.2021)

Grundsätzlich dürfen nur strohige und holzige Abfälle, dort, wo sie angefallen sind, außerhalb geschlossener Ortschaften verbrannt werden, wenn sie nicht in den Boden eingearbeitet und nicht genügend verrotten können.

  • Das Verbrennen ist nur außerhalb bebauter Ortsteile und nur an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 06:00 bis 18:00 Uhr zulässig.
  • Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus, sind zu verhindern.
  • Hierzu sind die vorgeschriebenen und sonst zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlichen Abstände von Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen sowie von Waldrändern, Rainen, Hecken und sonstigen brandgefährdeten Gegenständen einzuhalten. Zusätzlich sind naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.
  • Das Feuer ist ständig zu überwachen und so zu löschen, dass die Glut spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist und nicht wieder entfachen kann. Vom Entfachen und bis zur vollständigen Löschung des Feuers muss stets eine geeignete Aufsichtsperson vor Ort anwesend sein.
  • Zum Schutz der Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt ist sicherzustellen, dass größere Flächen nicht gleichzeitig in Brand gesetzt werden und dass das Feuer auf die Bodendecke möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung einwirkt.

Bienen / Wespen / Hornissen / Hummeln

Infoseite der Integrierten Leitstelle Schweinfurt
Natuschutzbehörde des Landkreises Rhön-Grabfeld: Tel. 09771-94320

Rauchmelder retten Leben

Infoseite des Forum Brandrauchprävention e.V.
Informieren Sie sich zum Thema Rauchmelder und Verhalten im Brandfall

Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“

Rettungskarte fürs Auto

Infoseite des ADAC mit Links zu den Rettungskarten aller Autohersteller

Warn-App NINA

Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, warnt und informiert deutschlandweit in Gefahrenlagen. Weitere Informationen auf der offiziellen Webseite des Bundes.

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